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Baugenehmigung

Für den Bau von Carports und Überdachungen gibt es in Deutschland allerdings keine einheitliche Regelung. In manchen Bundesländern muss ein Bauantrag gestellt werden.


In den verschiedenen Bundesländern gilt jeweils die Landesbauordnung. Metallcarports / Überdachungen werden im allgemeinen nach im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren genehmigt. Der Text kann unter www.baurecht.de/gesetze.htm eingesehen werden.



Sie benötigen zur Antragstellung:

  • Bauantrag (beim Bauamt besorgen, oder aus dem Internet)
  • evtl. Flurkarte (Katasteramt)
  • Lageplan, Stahlcarport /Überdachung eingezeichnet
  • Zeichnungen, Metallcarport/Überdachung (von uns)
  • Statische Unterlagen und Beschreibung (von uns)

In einigen Bundesländern gelten eventuell etwas andere Regelungen. Wir bitten Sie, sich vor Ort beim Bauamt zu informieren bevor Sie Ihr Metallcarport bauen möchten. Durch die Unglücke in den letzten Jahren sind die Schneelasten neu geregelt worden.


Informieren Sie sich in Ihrem Bauamt über die für Sie geltenden Schneelasten. Informationen finden Sie auch unter www.schneelast.info . Unsere Stahlcarports / Überdachungen können Ihrer Schneelastzone angepasst werden. Wir versuchen Ihnen den Ablauf so einfach wie möglich zu gestallten und unterstützen Sie wo wir können.